2,5 Mrd. € an Förderungen für Gebäude verfehlen Klimaschutz-Ziele

Kommentar von Günter Lang, Passivhaus Austria

Im Februar 2016 wurden in einer Studie von Klima- und Energiefonds und WIFO das Volumen etablierter Förderstrukturen mit negativen Umweltauswirkungen in Österreich veröffentlicht. Dabei erreichten die umwelt- und klimakritischen Förderungen in Österreich jährlich ein Volumen von bis zu 4,7 Mrd. Euro. Jetzt hat die Passivhaus Austria weitere 2,5 Milliarden Euro an Förderungen im Gebäudesektor ausgemacht, welche zur Verfehlung der Klimaschutzziele 2050 erheblich beitragen. Wollen wir das Klimaziel von 1,5 Grad, das auf der Klimakonferenz in Paris 2015 ins Visier genommen wurde, erreichen, müssen Förderungen, Subventionen und Bauordnungen gleichermaßen zukünftig auch hinsichtlich ihrer Umwelt- und Klimaeffekte bewertet werden.

Effekte für Umwelt, Wirtschaft und Budget
Schon im Februar hat Karl Aiginger, Leiter des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO), den Handlungsbedarf und die Möglichkeiten der österreichischen Politik unterstrichen: „Umweltschädliche Subventionen verhindern erstens umweltschonendere Produktions- und Konsummuster. Zweitens erhöhen sie die Kosten umweltschonender Alternativen (z.B. Energieeffizienz und erneuerbare Energien) und drittens die Kosten, die später für Umweltschäden aufgewendet werden müssen. Neue Technologien werden viertens nicht in Österreich entwickelt und können nicht für Exportchancen genutzt werden.“

Die Vorteile einer Reform könnten dabei weit über rein positive Umwelteffekte hinausgehen. Diese kann Spielraum für den alternativen Einsatz der Mittel schaffen und den budgetären Rahmen für die aktive Gestaltung des Strukturwandels über die Unterstützung von entsprechenden Investitionen oder von umweltrelevanter Forschung und Entwicklung mit langfristigem Planungshorizont erweitern. Der Abbau umweltschädlicher Subventionen kann so dazu beitragen, Konsum- und Produktionsprozesse nachhaltiger und zukunftsorientierter zu gestalten.

Auswirkungen des Gebäudesektors weit höher
Die Wirkungen von Subventionen auf den Energieverbrauch in Gebäuden wurde großteils in der WIFO Studie noch gar nicht betrachtet. Um dies beurteilen zu können, muss die negative Wirkung der Förderungen und Subventionen in Bezug auf das Klimaziel von 1,5 Grad Celsius, welches auf der Klimakonferenz in Paris vereinbart wurde, betrachtet werden.
„Heute neu gebaute oder sanierte Gebäude werden frühestens 2056 wieder energetisch verbessert. Daher ist ab SOFORT der energetisch BESTE Standard erforderlich“, betont Günter Lang, Leiter der Passivhaus Austria. Somit tragen alle Förderungen und Subventionen, welche schlechtere Standards als die der Best Practice Programme unterstützen, zur schlussendlichen Verfehlung der gesteckten Klimaschutzziele bei.

  • Die Neubau Wohnbauförderung ist in fast allen Bundesländern an die Erfüllung der Mindestkriterien des Nationalen Plans gemäß OIB RL6 gebunden. Darin darf ein Primärenergiebedarf von 180 kWh/m²a nicht überschritten werden. Der Passivhaus-Standard, der auch die Kostenoptimalität aufweist, hat hingegen einen Primärenergiebedarf von nur rund 60 kWh/m²a.
  • In Oberösterreich sind im geförderten Wohnbau mit dem Ausstattungskatalog energieeffizientere und klimaschonendere Mehrfamilienhäuser als der schlechte Mindeststandard sogar definitiv von der Förderung ausgeschlossen. Es werden NUR klimaschädigende Wohnbauten gefördert.
  • Die Kriterien der Wohnbauförderung gemäß OIB RL 6 sind zudem an die Kompaktheit eines Gebäudes angelehnt. Je schlechter die Kompaktheit A/V (Höchstwert 0,8), umso höher darf auch der Heizwärmebedarf dieses Gebäudes bezogen je Quadratmeter Bruttogeschoßfläche ausfallen. Je besser die Kompaktheit (Bestwert 0,2), umso niedriger muss der Heizwärmebedarf dieses Gebäudes bezogen je Quadratmeter Bruttogeschoßfläche ausfallen. Ein Einfamilienhaus darf somit einen max. Heizwärmebedarf von 54,4 kWh/m²a aufweisen, während ein großvolumiger kompakter sozialer Wohnbau einen max. Heizwärmebedarf von rund 25,0 kWh/m²a unterschreiten muss. Diese Regelung hat in jeder Hinsicht den völlig verkehrten Lenkungseffekt:
    – Soziale Diskriminierung
    – Vervierfacht den Heizwärmebedarf von Einfamilienhäusern zumindest, da diese gleichzeitig meistens mehr als doppelt so viel Bruttogeschoßfläche aufweisen
    – Führt zur Zersiedelung samt erhöhten Infrastrukturkosten und Verkehrsaufkommen

Beim Passivhaus gelten hingegen immer unabhängig vom Kompaktheitsgrad die gleichen strengen Kennzahlen. Nach der exakten Berechnungsmethode mittels PassivHausProjektierungsPaket PHPP sind dies max. 15 kWh/m²a.

  • Für die verbesserte thermische Qualität von Gebäuden gibt es ergänzend zu der Basis-Wohnbauförderung in den meisten Ländern unterschiedliche Zusatzförderungen mit Abstufungen. Je niedriger der Energiebedarf, umso höher fällt die Zusatzförderung aus. In den meisten Bundesländern entspricht die höchste Förderstufe dem Passivhaus-Standard, allerdings wird diese über alle Bundesländer und Gebäudetypen nur von etwa 5 Prozent der Förderansuchen in Anspruch genommen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 95 Prozent der ausgeschütteten Wohnbaufördermittel im Neubau gegenüber dem Best-Practise-Standard negative umweltrelevante Auswirkungen mit Langzeitfolgen auf 40 Jahre mit sich bringen und die Erreichung der Klimaschutzziele unmöglich machen.
  • Für die Altbausanierung werden aus der Wohnbauförderung sowohl thermische Verbesserungen von Einzelmaßnahmen wie auch umfassende Sanierungen gefördert. Diese tragen alle grundsätzlich zur Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen bei. Doch auch hier gilt: Jedes heute energetisch sanierte Gebäude wird frühestens 2056 wieder energetisch verbessert. Durch die großteils falschen Signale der Wohnbauförderung werden die energetischen Einsparungspotentiale nicht genutzt. Über alle thermischen Sanierungen werden im Schnitt nur 20 bis 50 Prozent Einsparungen erzielt. Technisch und wirtschaftlich wären jedoch 75 bis 95 Prozent Einsparungen möglich, die sowohl die Erreichung der Klimaschutzziele 2050 sichern als auch wesentlich erhöhten Wohnkomfort bieten würden. Selbst bei Denkmal geschützten Gebäuden wären fast immer zumindest 50 Prozent Energieeinsparungen realisierbar, tatsächlich werden jedoch im Schnitt nur 15 bis 20 Prozent umgesetzt.

In Summe werden in Österreich jährlich rund 2,7 Milliarden Euro an Wohnbaufördermittel ausgeschüttet, wovon 95 Prozent, also 2,57 Milliarde Euro pro Jahr als die Klimaschutzziele verfehlende Subventionen quantifiziert werden können.

Für die Wohnbauoffensive aus Mitteln der EZB sind zusätzlich ebenfalls 700 Millionen Euro jährlich nur an die Mindeststandards des Nationalen Plans gebunden.

47 Millionen Euro werden 2016 für den Sanierungsscheck vom Bund ausgezahlt. Dieser grundsätzlich gute Ansatz kehrt sich allerdings durch die viel zu laschen Energieeffizienzkriterien Vorgaben ebenfalls zu einer mittelfristig für die Klimaziele umweltbelastenden Subvention. Einmal saniert, wird das Gebäude frühestens wieder in 40 Jahren umfassend erneuert. Wenn schon die Mittel wegen Budgetnöten halbiert wurden, dann sollte wenigstens im gleichen Zuge die Treffsicherheit und Effizienz der Förderung erhöht werden.

Wenn nun aber immer wieder zu hören ist, dass die bundesweiten energetischen Vorgaben für die Wohnbauförderung dazu führen, dass immer mehr Bauherren ohne Wohnbauförderung bauen, dann ist dies ein klares Zeichen, dass die Bauordnungsbestimmungen in allen Bundesländern viel zu lasch sind.

Europäische Regionen zeigen hingegen bereits, wie klimaschonende Best Practice Programme gut funktionieren: so gilt seit 1.1.2015 in der ganzen Region Brüssel das Passivhaus als Mindeststandard nach Bauordnung – vollkommen unabhängig von der Gebäudenutzung. Gleiches hat die Region Dún Laoghaire in Irland am 17.2.2016 beschlossen.

Um die Klimaschutzziele bis 2050 erreichen zu können, ist JETZT unser entschiedenes Handeln gefordert.

Porträtfoto