Darf es auch die Hälfte sein?

Kommentar von Martin Ploss,  Energieinstitut Vorarlberg

„Eine Studie des Energieinstitut Vorarlberg mit der e7 Energie Markt Analyse GmbH zur Wirtschaftlichkeit von neu errichteten Wohnbauten zeigte auf, dass das Kostenoptimum über 30 Jahre schon heute bei Gebäuden liegt, deren Primärenergiebedarf (PEB) deutlich unter dem im Nationalen Plan für Ende 2020 vorgesehenen Höchstwert von 160 kWh/m2BGF.a (Bruttogeschossfläche und Jahr) liegt. Während der Schwerpunkt der Studie auf Gebäuden lag, die eine Verringerung des PEB vor allem durch eine Reduktion der Verluste und kleine Solaranlagen zur Warmwasserbereitung erreichen (Passivhauskonzept), wurden in einer aktuellen Studie auch Gebäude untersucht, die niedrige PEB-Werte durch große thermische Solaranlagen erreichen („Sonnenhaus“).
Derartige Gebäude waren in der Kostenoptimalitätsstudie nicht berücksichtigt worden, da sie nicht nach den Rechenalgorithmen der OIB Richtlinie 6 ausgelegt werden können: Diese kann nur zur Berechnung von Gebäuden mit solaren Deckungsgraden von maximal 20 Prozent eingesetzt werden, für Gebäude mit höheren Deckungsgraden müssen die Solaranlagen oder die gesamte Haustechnik mit geeigneten Programmen berechnet werden.
Ziele der aktuellen Studie waren der Vergleich der Konzepte Passivhaus und Sonnenhaus in energetischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie der Vergleich verschiedener Berechnungsverfahren für Passiv- und Sonnenhäuser.

Wichtigstes Ergebnis der Studie ist die Tatsache, dass mit beiden untersuchten Energiekonzepten Primärenergiebedarfswerte von deutlich unter 60 kWh/m2BGF.a erreicht werden können und dass die kostenoptimale Variante – Passivhaus-Gebäudehülle und 6 m2 Kollektorfläche – einen PEB von 76 kWh/m2BGF.a hat. Ebenso wichtig ist, dass das Kostenoptimum sehr flach ausgeprägt ist, so dass zahlreiche Varianten mit PEB-Werten von 55 bis 90 kWh/m2BGF.a zu gleichen Jahresgesamtkosten betrieben werden können wie die Referenzvariante nach Mindestanforderungen der OIB Richtlinie 6 mit einem PEB von 130 kWh/m2BGF.a.
Das Kostenoptimum liegt in einem Bereich, der in etwa der Hälfte des Wertes von 160 kWh/m2BGF.a entspricht, der im Nationalen Plan als Mindestanforderung für das Jahr 2020 vorgesehenen ist. Gebäude mit diesem Primärenergiekennwert bezeichnet der nationale Plan als „Niedrigstenergiegebäude“. Die englische Bezeichnung dieses Begriffs in der Gebäuderichtlinie lautet „Nearly zero energy building“. Ob ein Gebäude mit einem PEB von 160 kWh/m2BGF.a als „Fast-Nullenergie-Gebäude“ bezeichnet werden kann, darf bezweifelt werden, zumal andere Staaten in ihren nationalen Plänen deutlich strengere Vorgaben festgelegt haben.“

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