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Strategien & Richtlinien

Warum nachhaltig bauen? 

Der Klimawandel ist längst mehrfach bestätigte Tatsache – und in Österreich angekommen: Laut Klimawandel-Sachstandbericht des Austrian Panel on Climate Change (APCC) ist bis Ende des Jahrhunderts mit einem Temperaturanstieg von mindestens 3,5 Grad Celsius zu rechnen. Laut der Studie COIN (Costs of Inaction) betragen die Kosten des Klimawandels in Österreich bis 2050 bis zu 8,8 Milliarden Euro jährlich. Zwingend notwendig ist daher eine Transformation in eine emissionsarme, energiesparende Gesellschaft. Rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs gehen auf das Konto des Gebäudesektors, der damit das größte CO2– und Energie-Einsparungspotential ausmacht.

Was bedeutet Nachhaltiges, energieeffizientes Bauen?

Nachhaltiges, energieeffizientes Bauen umfasst die Planung, Ausführung und Nutzung von Gebäuden in Hinblick auf Umweltschutz, den Nutzen von Mensch und Gesellschaft sowie Optimierung von Energieeffizienz. Ein nachhaltiges Gebäude besticht durch eine hohe ökologische, ökonomische und sozio-kulturelle Qualität und wird nach diesen Kriterien gesamtheitlich sowie über den gesamten Lebenszyklus beurteilt.

Die 2020-Ziele der EU

Im Rahmen eines Klima- und Energiepaktes haben sich die EU-Mitglieder zu den sogenannten 2020-Ziele verpflichtet: Diese umfassen bis zum Jahr 2020 eine Senkung der Treibhausgas-Emissionen um 20 Prozent (Österreich 16 Prozent), eine Erhöhung der Nutzung von erneuerbarer Energie auf 20 Prozent der Gesamtenergieproduktion (Österreich 34 Prozent) sowie die Senkung des Gesamtenergieverbrauchs (bezogen auf den errechneten Wert von 2020) um 20 Prozent.

EU-Gebäuderichtlinie

Die 2002 ins Leben gerufene und 2010 aktualisierte EU-Gebäuderichtlinie besagt im Wesentlichen: Alle neuen Gebäude müssen ab 2020 „nahezu energieautark“ (Fast-Nullenergie-Häuser) sein, öffentliche Gebäude bereits 2018. Für größere Sanierungen, die über 25 Prozent der Gebäudehülle betreffen, sind thermische Mindeststandards zwingend vorgeschrieben. Zur besseren Abbildung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind zusätzliche Energiekennzahlen notwendig, die über den Heizwärmebedarf (HWB) hinausgehen. Bei Verkauf und Vermietung sind Energieeffizienz-Indikatoren anzugeben, in Österreich seit 2012 die Werte des Energieausweises.

Nationaler Plan

Im Rahmen eines „Nationalen Plans“ wurden vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) für die Jahre 2014 bis 2020 steigende Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bei Neubau und Sanierung erstellt. Die OIB-Richtlinie 6 definiert so schrittweise im Zwei-Jahres-Takt die baurechtlichen Standards, bis im Jahr 2020 die Werte eines Niedrigstenergie-Gebäudes erreicht und somit baurechtlich gültig sind. Die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz können entweder über eine bessere thermische Qualität der Gebäudehülle oder über den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern erreicht werden.

Bemessung der Gesamtenergieeffizienz

Sämtliche Anforderungen an den Wärmeschutz und die Energieeinsparung – also die Gesamtenergieeffizienz – von Gebäuden werden in Österreich durch vier Indikatoren angegeben: Heizwärmebedarf (HWB, kWh/m2a), Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE,, kWh/m2a), Primärenergiebedarf (PEB, kWh/m2a) und Kohlendioxidemissionen (CO2, kg/m 2a). Zu beachten ist dabei, dass auch jener Strombedarf berücksichtigt wird, der für die direkte Nutzung des Gebäudes benötigt wird. Der HWB bildet die thermische Qualität der Gebäudehülle ab. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist die berechnete oder gemessene Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes zu decken. Der Primärenergiebedarf bildet den gesamten Energiebedarf für den Betrieb von Gebäuden unter Berücksichtigung der Art der Energieaufbringung ab.

EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) & Nationale Energieeffizienzaktionsplan (NEEAP)

Als 2020-Ziel im Rahmen der Energieeffizienz-Richtlinie gilt, dass der gesamte Energieverbrauch in der Europäischen Union 1.483 Mtoe Primärenergie (Megatonne Öleinheit) bzw. 1.086 Mtoe Endenergie nicht übersteigen darf, was bis zum Jahr 2020 einer 20-prozentigen Reduktion gegenüber dem Szenario des PRIMES-Modells aus dem Jahr 2007 entspricht. Österreich wird seinen Endenergieverbrauch bis ins Jahr 2020 auf 1.367 PJ (Petajoule) senken bzw. stabilisieren, was dem vereinbarten 20-Prozent-Ziel entspricht. Im Rahmen des Nationalen Energieeffizienzaktionsplans (NEEAP) wurden dafür die strategischen Maßnahmen festgeschrieben.

EED-Sanierungsquote

Als Schlüssel zur Transformation in eine emissionsarme, energiesparende Gesellschaft gilt die energieeffiziente Sanierung des Gebäudealtbestandes, und somit die Sanierungsquote. Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sieht – abseits der 2020-Ziele – vor, dass die EU-Mitgliedsländer künftig jedes Jahr drei Prozent aller öffentlichen Regierungsgebäude sanieren. Aufgrund einer ermittelten Gesamt-Brutto-Grundfläche von 788.283 Quadratmeter ergibt sich für Österreich bis 2020 eine Einsparung von 48,145 GWh. Die Einsparungen sollen mit folgenden alternativen Maßnahmen erreicht werden, wobei die Angaben ungefähre Zielwerte darstellen: Sanierungsmaßnahmen und Flächenreduktion durch Verkauf (40 Gwh), Contracting (8 Gwh) sowie Energiemanagement (0,5 Gwh).

Sanierungsscheck und Mustersanierung

Der Sanierungsscheck des Bundes wurde 2008 als Maßnahme sowohl zur Ankurbelung thermischer Sanierungen als auch zur Belebung der Konjunktur in Folge der globalen Finanzkrise entwickelt und 2009 mit einem Förderungsvolumen von 100 Millionen Euro eingeführt. Für 2011 bis 2016 wurde die Förderung mit einem Volumen von jährlich 100 Millionen Euro beschlossen, wovon bisher 70 Prozent für den privaten Wohnbau und 30 Prozent für Sanierungen im betrieblichen Bereich vorgesehen sind. Für 2016 wurden die Mittel auf 43,5 Mio gesenkt. Der Sanierungsscheck besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 20 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Von Beginn an war die „Grundförderung“ für umfassende Sanierungen mit 5.000 Euro gedeckelt, was einer maximal förderbaren Investitionssumme von 25.000 Euro entspricht.

Als wertvolle Ergänzung in der Förderlandschaft wurde vom Klima- und Energiefonds das Programm „Mustersanierung“ entwickelt. Als Zielgruppe dienen Gebäude im „Nicht-Wohnbereich“. Im Rahmen der Mustersanierung werden Best Practice Beispiele im Sanierungsbereich geschaffen. Diese Beispiele dienen als Vorzeigeprojekte und Multiplikatoren für Planer und Bauherrn. Sehr hohe Energieeffizienz (60 Prozent unter OIB) und sehr hohe Anteile Erneuerbare Energie (min. 80 Prozent) sind Grundvoraussetzung vor eine Mustersanierung, und somit für erhöhten Fördersatz.